16.01.2024, Medienmitteilung
Mandate der Zuger Regierungsratsmitglieder 2023 im Überblick
Der Zuger Regierungsrat hat die Übersicht über die Regierungsratsmandate aktualisiert. Diese zeigt, welchen nebenamtlichen Tätigkeiten die Regierungsratsmitglieder im vergangenen Jahr nachgegangen sind. Die Entschädigungen aus den nebenamtlichen Tätigkeiten fliessen vollumfänglich in die Staatskasse. 2023 waren es rund 28 000 Franken.
Die Zuger Regierung hat seit jeher einmal jährlich die Mandate, die Nebenämter und die weiteren Mitgliedschaften respektive Tätigkeiten ihrer Mitglieder veröffentlicht. Seit 2014 weist sie zudem auf, wieviel Zeit jedes Mitglied für nebenamtliche Sitzungen aufgewendet hat und mit welchem finanziellen Betrag dies entschädigt wurde.
Vereinbarkeit und Offenlegung der Tätigkeiten
Die Tätigkeiten des Regierungsrats sind im Gesetz über die Rechtsstellung der Mitglieder des Regierungsrats vom 1. Februar 1990 (BGS 151.2) und im Gesetz über die Entschädigung der nebenamtlichen Behördenmitglieder (Nebenamtsgesetz) vom 27. Januar 1994 (BGS 154.25) geregelt. Als Grundsatz gilt, dass ein Mitglied des Regierungsrats sein Mandat im Vollamt ausübt. Weitere (offizielle) Aufgaben müssen mit dem Mandat als Regierungsrätin beziehungsweise Regierungsrat vereinbart werden können. Die nebenamtlichen Aufgaben sowie sämtliche Interessenbindungen werden ferner in einem Register offengelegt.
Entschädigungen zuhanden der Staatskasse
Die Besoldung des Regierungsrats für nebenamtliche Tätigkeiten ist ebenfalls im Nebenamtsgesetz geregelt. Demnach gilt, dass sämtliche Honorare und Entschädigungen aus Mandaten, die ein Mitglied des Regierungsrats im Auftrag des Kantons ausübt, in die Staatskasse fliessen. 2023 belief sich dieser Betrag auf 28 185 Franken, 15 815 Franken weniger als im Jahr 2022. Dies, obwohl im vergangenen Jahr mehr Sitzungen als im Vorjahr besucht worden sind.
Sitzungsarbeiten werden oftmals nicht vergütet
Zwei Mandate sind der Grund für die niedrigeren Sitzungshonorare. Zum einen war im Jahr 2023 kein Mitglied des Zuger Regierungsrats im Verwaltungsrat der Gebäudeversicherung Kanton Zug vertreten. Zum anderen gab es kein Honorar mehr aus den Sitzungen der Schweizer Salinen AG. «Nur wenige nebenamtliche Mandate und Sitzungsarbeiten werden entschädigt», so Frau Landammann Silvia Thalmann-Gut. Zudem fallen Entschädigungen von Amt zu Amt unterschiedlich hoch aus.
Die umfassende Übersicht sowie die Interessenbindungen des Regierungsrats sind einsehbar im Register Regierungsratsmandate 2023.