Berufsbildnerin und Berufsbildner
Wenn Sie eine neue Berufsbildnerin, einen neuen Berufsbildner für Ihre Lehrberufe haben, bitten wir Sie, uns dies so schnell wie möglich mitzuteilen.
Berufsbildner/in werden
Bevor eine neue Berufsbildnerin, ein neuer Berufsbildner im Lehrvertrag aufgeführt wird, müssen wir diesen Wechsel vorab bestätigen. Dazu brauchen wir die Kopie des Fähigkeitszeugnisses oder des Diploms.
Voraussetzungen
- abgeschlossene Lehre mit Fähigkeitszeugnis im Ausbildungsberuf
- 2 Jahre Berufserfahrung im Ausbildungsberuf
- mind. 80% Pensum
- Kurs für Berufsbildnerin/Berufsbildner
Wenn alle Vorgaben erfüllt sind, kann die neue Person als Berufsbildner/in zugelassen werden. Damit wird die Qualität der Ausbildung der jungen Berufsleute gewährleistet.
Meldung neue Berufsbildner/in
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Schriftliche Mitteilung mit dem Formular «neue Berufsbildende»
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Kopie Fähigkeitszeugnis oder Diplom
Formular Berufsbildner/in
Meldung neue Berufsbildende
Kontakt
Amt für Berufsbildung
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 13:30 - 17:00