Lehrverträge regeln die Ausbildung im Lehrbetrieb. Ein Lehrvertrag kann nur für Berufe mit einer Ausbildungsbewilligung erstellt werden.

Lehrvertrag erstellen

  1. Lehrvertrag erstellen

     

    Online Lehrvertrag: Im Lehrbetriebsportal können Sie den Lehrvertrag direkt erfassen.

    Papierversion: Sie laden den Lehrvertrag als Formular von berufsbildung.ch herunter. 

  2. Lehrvertrag einsenden

     

    Online Lehrvertrag: Nach der Unterschrift der Vertragsparteien werden die Daten des zuletzt gedruckten Lehrvertrages ans Amt übermittelt.

    Papiversion: Der unterschriebene Lehrvertrag wird uns in dreifacher Ausführung per Post zugestellt. (Amt für Berufsbildung, Chamerstrasse 22, 6300 Zug)

    Wichtig:

    Der Lehrvertrag muss von beiden Vertragsparteien (Lehrbetrieb und Lernende/r) unterschrieben sein. 

  3. Wie geht es weiter?

    Wir prüfen den Lehrvertrag und wenn alles stimmt wird dieser von uns genehmigt und an Sie zurückgeschickt. 

     

    Online Lehrvertrag: Lehrbetrieb und Lernende/r/Eltern erhalten eine Genehmigungs-Email.

    Papierversion: Lehrbetrieb und Lernende/r/Eltern erhalten je ein Exemplar des Lehrvertrags. 

Probezeit

Die Probezeit (1-3 Monate) wird im Lehrvertrag festgehalten. Lehrbetriebe als auch Lernende können während der Probezeit den Lehrvertrag, auch ohne Angabe eines Grundes, jederzeig auflösen. Die Frist beträgt sieben Tage.
Die Probezeit kann maximal auf sechs Monate verlängert werden.

Antrag Probezeitverlängerung

Kontakt

Amt für Berufsbildung

Anschrift
Amt für Berufsbildung
Chamerstrasse 22
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Freitag
08:00 - 11:45
13:30 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 51 50