Anmeldung 90 Tage Dienstleistung
Personen in Gesundheitsberufen mit einer Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton müssen uns die Aufnahme einer zeitlich begrenzten fachlich eigenverantwortlichen Tätigkeit (90-Tage-Dienstleistung) melden.
Meldung der fachlich eigenverantwortlichen Berufsausübung mit zeitlich begrenzter Tätigkeit (90 Tage pro Kalenderjahr)
Möchten Sie im Kanton Zug einen bewilligungspflichtigen Beruf im Gesundheitswesen ausüben? Und sind Sie bereits in einem anderen Kanton oder in einem EU- oder EFTA Staat rechtsmässig zur Berufsausübung niedergelassen? Dann können Sie während höchstens 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr im Kanton Zug eigenverantwortlich tätig sein. Dafür brauchen Sie keine Berufsausübungsbewilligung.
Eine schriftliche Meldung ist notwendig. Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, nachdem wir bestätigt haben, dass die Voraussetzungen dafür erfüllt sind (Meldebestätigung). Die Meldung ist für jedes Kalenderjahr zu erneuern.
Für Dienstleistungserbringerinnen und Dienstleistungserbringer mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz erfolgt die Online-Meldung direkt beim Staatssekretariat für Migration (SEM). Zudem ist eine Meldung über das Online-System des Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) erforderlich:
Bitte reichen Sie das Meldeformular mit allen erforderlichen Beilagen bei uns ein.
Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 13:30 - 17:00
Termine nach Vereinbarung