Informationen für die Zuger Bevölkerung

Der Kanton Zug bedankt sich herzlich bei der Bevölkerung für das zivilgesellschaftliche Engagement! Nachstehend finden Sie mehr Informationen zu den spezifischen Bereichen und dazu, wie Sie sich engagieren können.

Weiterführende Informationen

Kinder und Jugendliche der obligatorischen Schulzeit (Kindergarten bis 3. Oberstufe) sind schulpflichtig und werden bei der Gemeinde angemeldet. Das Übertrittsverfahren Sek I - Sek II erfolgt in den Regelstrukturen. Geflüchtete Jugendliche der nachobligatorischen Schulzeit, die nach den Sommerferien in die Schweiz kommen, können direkt mit dem I-B-A (Integrations-​Brücken-Angebot) starten oder in die Berufswelt einsteigen.

 

Krieg in der Ukraine - Informationen zuhanden der Zuger Schulen

Der Regierungsrat des Kantons Zug hat einen Beitrag von 250 000 Franken für die Opfer des Krieges in der Ukraine gesprochen. Unterstützt wird die Glückskette, die zusammen mit Partnerorganisationen vor Ort Hilfe leistet. Die Hilfe der Glückskette konzentriert sich auf die Aufnahme von Flüchtlingen in den Nachbarländern, insbesondere in Polen. Am dringendsten benötigen diese Menschen Nahrungsmittel, Unterkünfte, Hygieneartikel und medizinische Versorgung.