Wie und wo jagen
Im Kanton Zug üben mehr als 230 Jägerinnen und Jäger plus deren Gäste eine zeitgemässe Patentjagd aus. Hauptjagd ist die Rehwildjagd im Oktober und November, die traditionell als "laute Jagd" mit dem Laufhund gepflegt wird.
Aktuelle Jagd
Jagdzeiten 2023/24
Jagd | Tierarten | Datum/Monat | Wochentage |
---|---|---|---|
Hochwild | Rotwild | 1.-23. September | Montag, Dienstag, Mittwoch und Samstag |
Gamswild |
1.-30. September |
Montag bis Samstag
|
|
Niederwild | Rehwild |
1.-31. Oktober 4./11. November 18./25. November 4./9. Dezember |
Montag, Mittwoch und Samstag Samstag freigegebene Zusatztage Sonderbewilligung Nachjagd |
Haarraubwild (ausser Dachs) |
1. Oktober - 15. Februar |
Montag, Mittwoch und Samstag | |
Dachs |
1. Oktober - 15. Januar |
Montag, Mittwoch und Samstag | |
Federwild |
1. Oktober - 30. Januar |
Montag, Mittwoch und Samstag |
Informationen zur laufenden Jagd
Jagdpatente
Grundsätzlich anerkennt der Kanton Zug die Jagdfähigkeitsausweise aller Kantone ohne Gegenrechtsverpflichtung. Die Vergabe von Patenten für die Hirsch-/Hochwildjagd und die Niederwildjagd ist mit Zulassungseinschränkungen gemäss der Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdverordnung) vom 15. Januar 2019 verbunden. Massgebend für die Jagd im laufenden Jagdjahr sind die Jagdbetriebsvorschriften (BGS 932.111).
Anerkennung im Ausland erworbener Jagdausbildung
Eine im Ausland bestandene Jagdprüfung kann im Kanton Zug anerkannt werden, wenn die betroffene Person während zwei aufeinanderfolgenden Jahren als Gast mit Gastkarte während mindestens fünf Jagdtagen im Jahr an der Zuger Jagd teilgenommen hat und den Kenntnisnachweis (mündliche Prüfung) bestanden hat. Die Details dazu sind in der Jagdverordnung geregelt.
Gastkarten mit und ohne Waffe für die Niederwildjagd
Wer das 14. Altersjahr vollendet hat, kann bei der Direktion des Innern eine Gastkarte für die aktive Teilnahme, namentlich das Treiben, an der Niederwildjagd beantragen.
Die Gastkarte berechtigt die Inhaberin oder den Inhaber zur Ausübung der Niederwildjagd an einem vorbestimmten Tag unter Aufsicht einer Patentinhaberin oder eines Patentinhabers. Personen ohne anerkannte Jagdprüfung können eine Gastkarte ohne Waffe lösen.
Die Gastkarteninhaberin oder der Gastkarteninhaber erhält kein eigenes Abschusskontingent.
Pro Patentinhaberin oder Patentinhaber darf sich pro Jagdtag höchstens eine Person mittels Gastkarte an der Jagd beteiligen.
Jagdpatente 2023/24
Patente | wohnhaft im Kt. Zug | ausserkantonal | |
---|---|---|---|
Hochwildjagd | CHF 160.- | CHF 320.- | zuzüglich CHF 3.-/kg |
Niederwildjagd | CHF 200.- | CHF 400.- | zuzüglich CHF 150.-/Reh |
Tageskarte für Gast mit Waffe | CHF 40.- | CHF 40.- | Folgekarte CHF 30.- |
Tageskarte für Gast ohne Waffe | CHF 20.- | CHF 20.- | |
Saisonkarte für Gast ohne Waffe | CHF 40.- | CHF 40.- | pro Patentart |
Patentgesuche und Treffsicherheitsnachweis
Treffsicherheitsnachweis
Gastkarten
Gastkarten für die Niederwildjagd 2024/25 können ab September 2024 gelöst werden.
Jagdgebietskarte
Jagdgebietskarte
Jagdausbildung
Wer Jägerin oder Jäger werden will, braucht eine kantonale Prüfung.
Die Ausbildung zur Patentjägerin/zum Patentjäger dauert im Kanton Zug anderthalb Jahre und wird vom Zuger Kantonalen Patentjägerverein, der Prüfungskommission für Jägerinnen und Jäger sowie der Jagdverwaltung beim Amt für Wald und Wild gemeinsam getragen. Details finden Sie im Reglement über die Jagdausbildung und Prüfung (BGS 932.13). Ein Blick ins Klassenzimmer ist – am besten nach Voranmeldung – jederzeit möglich.
Ausbildung und Prüfung basieren auf dem CH-Standardlehrmittel "Jagen in der Schweiz".
In der Broschüre «Die Zuger Jagd – traditionell und volksnah» können Sie sich einen Überblick über die Gesetze, die Gebräuche und den Ablauf der Zuger Jagd verschaffen.
Jagdgesetze
Bundesgesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Bundesverordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Kantonales Gesetz über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Kantonale Verordnung über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel
Kantonale Jagdbetriebsvorschriften