Schutzplananpassungen
Aktuell existieren 125 Schutzpläne mit unterschiedlichen Beschlussdaten, einige noch in der ursprünglichen Version, andere bereits ein- oder mehrmals revidiert.
Das Amt für Raum und Verkehr revidiert aktuell alle Schutzpläne, um diese auf den neusten Stand zu bringen.
Die zentralen Themen der Revision sind:
- Aktualisieren der Zonenabgrenzungen, unter Berücksichtigung der 2017 revidierten Bundesinventare
- Anpassen der Schutzzonen A und B auf heutige Gegebenheiten und Anforderungen
- Ergänzen der Schutzpläne mit Bestimmungen, wie für kantonale Zonen üblich
- Überführen von gemeindlichen in kantonale Schutzgebiete für Objekte, die neu an kantonale Naturschutzgebiete grenzen
- Erreichen eines formal einheitlichen Erscheinungsbilds aller Schutzpläne
Die Gesamtrevision erfolgt in mehreren Schritten. Der Teil 1 im Jahr 2018 hatte alle Objekte auf Grundstücken im Eigentum des Kantons Zug zum Inhalt, der Teil 2 im Jahr 2020 umfasste die Objekte in den Gemeinden Zug und Walchwil, der Teil 3 in im Jahr 2021 diejenigen in den Gemeinden Ober- und Unterägeri und der Teil 4 im Jahr 2022 diejenigen in den Gemeinden Baar, Cham, Hünenberg, Steinhausen und Risch. Der Teil 5 wiederum umfasste die Objekte am Zuger- und am Ägerisee.