Gewässerschutz in der Landwirtschaft
Damit unsere Gewässer sauber bleiben, ist der richtige Umgang mit Hofdünger und Abwasser aus der Landwirtschaft unerlässlich. Hofdüngeranlagen, Laufhöfe, Wasch-, Betankungs- und Abstellplätze sowie Lager für Pflanzenschutzmittel sind nach den aktuellen Gewässerschutzbestimmungen zu erstellen.
Gewässerschutzkontrollen
In der Landwirtschaft gehen wir die Herausforderungen im Gewässerschutz seit 2020 im Rahmen der Grundkontrolle zum ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) verstärkt an. Anhand von 13 Kontrollpunkten überprüft der landwirtschaftliche Kontrolldienst, ob ein Landwirtschaftsbetrieb die Anforderungen an den Gewässerschutz erfüllt.
Ziel ist es, die wichtigsten Risiken und mögliche Fehler bei der Hofentwässerung festzustellen und damit wesentliche Verbesserungen im Gewässerschutz zu erreichen. Das Vorgehen wurde innerhalb der Zentralschweizer Kantone koordiniert und die Umsetzung erfolgt weitestgehend einheitlich. Ausgeführt werden die Kontrollen durch den Landwirtschaftlicher Kontrolldienst Schwyz - Nidwalden – Zug (KDSNZ). Das Landwirtschaftsamt ist federführend für die Planung der Kontrollen.
Hofdüngerlager, Betriebsentwässerung und Gülleleitungen
Mit baulichen und technischen Massnahmen können die Gewässer vor allfälligen Verunreinigungen aus der Landwirtschaft geschützt werden. Dazu ist eine besonders sorgfältige Planung von landwirtschaftlichen Bauten und Anlagen notwendig.
Dichtigkeitsprüfung Güllegruben
Lagereinrichtungen für Hofdünger und Abwasser wie Güllegruben, Silos, Mistwassersammler, Schwemmkanäle müssen gewartet und regelmässig kontrolliert werden. Dazu hat das Amt für Umwelt gemeinsam mit dem Zuger Bauernverband und dem Landwirtschaftsamt ein Vollzugskonzept erarbeitet. Gruben in Grundwasserschutzzonen sind umfangreicher und häufiger auf ihre Dichtigkeit zu überprüfen als solche ausserhalb.
Ausbringen von Hofdünger
Der Hof- und Recyclingdüngereinsatz ist gezielt auf den Nährstoffbedarf der Pflanzen auszurichten. Bei ungünstigen Boden- und Witterungsverhältnissen dürfen keine Hofdünger ausgebracht werden, da sonst Nährstoffe in Gewässer abgeschwemmt oder ins Grundwasser ausgewaschen werden können. Ab wann die ersten Hofdünger ausgebracht werden können, ist je nach Höhenlage, Boden und Kultur ganz unterschiedlich.
Achtung:
- Pufferstreifen zu Hecken, Wäldern und Gewässern beachten
- Düngeverbotsstreifen von 10 m entlang von Gewässern und 2 m entlang von Strassen im Einzugsgebiet des Zugersees (ohne Aegerisee) einhalten.
Weiterführende Informationen
Rechtliche Grundlagen
Team
Bruno Mathis
Stellvertretender Amtsleiter / Abteilungsleiter
6300 Zug
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00
Termine nach Vereinbarung