Bauen auf belasteten Standorten
Bauen auf belasteten Standorten ist grundsätzlich möglich. Es müssen dabei jedoch einige Besonderheiten beachtet werden.
Vorgehen und Unterlagen im Baubewilligungsverfahren
Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten müssen im Baubewilligungsverfahren Angaben zum belasteten Standort gemacht werden.
Das Amt für Umwelt empfiehlt, möglichst frühzeitig ein Altlastenfachbüro beizuziehen. Art und Umfang der notwendigen Abklärungen und Unterlagen sollten zu einem möglichst frühen Planungsstadium mit dem Amt für Umwelt abgestimmt werden. So lassen sich Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren vermeiden.
Im Baubewilligungsverfahren müssen zudem Angaben über Art, Menge und Qualität der anfallenden Abfälle (z. B. Aushub) gemacht werden (Art. 16 der VVEA). Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten ist immer ein Entsorgungskonzept (inklusive Entsorgungstabelle gemäss Anhang 3 der BAFU-Vollzugshilfe «Bauabfälle») mit dem Baugesuch einzureichen.
Art und Umfang der erforderlichen Baugesuchsunterlagen
Art und Umfang der erforderlichen Baugesuchsunterlagen sind abhängig von der Einstufung des Standortes im Kataster der belasteten Standorte. Es gibt folgende Fälle:
Ist ein Baugrundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS) als untersuchungsbedürftig eingetragen, muss vor dem eigentlichen Baugesuchsverfahren durch umwelttechnische Untersuchungen geklärt werden, ob für den Standort ein Sanierungs- oder Überwachungsbedarf besteht. Es ist eine Voruntersuchung nach Art. 7 der AltlV durchzuführen und der Untersuchungsbericht ist dem Amt für Umwelt zur Stellungnahme vorzulegen.
Unterlagen, die mit einem Baugesuch eingereicht werden müssen:
- Voruntersuchung nach Art. 7 der Altlasten-Verordnung (Historische Untersuchung (HU), Technische Untersuchung (TU))
- Entsorgungskonzept gemäss BAFU-Vollzugshilfe «Bauabfälle» (inkl. Entsorgungstabelle)
Altlasten und belastete Standorte
Handelt es sich um einen sanierungsbedürftigen Standort (= Altlast), kann das Bauvorhaben nur bewilligt werden, wenn die Sanierung zusammen mit dem Bauvorhaben erfolgt oder eine spätere Sanierung nicht be- oder verhindert wird. Spätestens im Baubewilligungsverfahren ist dem Amt für Umwelt ein Sanierungsprojekt zur Genehmigung einzureichen (Art. 3 AltlV).
Bei einem überwachungsbedürftigen Standort muss mit dem Baugesuch ein Überwachungskonzept zur Zustimmung eingereicht werden.
Unterlagen, die mit einem Baugesuch eingereicht werden müssen:
- Sanierungsprojekt / Überwachungskonzept
- Entsorgungskonzept gemäss BAFU-Vollzugshilfe «Bauabfälle» (inkl. Entsorgungstabelle)
Wird ein Baugrundstück im KbS als «belastet, keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten» oder «belastet, weder überwachungs- noch sanierungsbedürftig» eingestuft, ist keine Voruntersuchung nach Art 7 der Altlasten-Verordnung erforderlich. In diesem Fall muss mit dem Baugesuch lediglich ein Aushub- und Entsorgungskonzept eingereicht werden. Dieses Konzept beschreibt den gesetzeskonformen Umgang mit projektbedingt anfallendem, möglicherweise belastetem Aushub.
Unterlagen, die mit einem Baugesuch eingereicht werden müssen:
- Baubegleitende Gefährdungsabschätzung gemäss BAFU-Vollzugshilfe «Bauvorhaben und belastete Standorte»
- Entsorgungskonzept gemäss BAFU-Vollzugshilfe «Bauabfälle» (inkl. Entsorgungstabelle)
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