Elektronische Grundbuchauskunft
Art. 28 der Grundbuchverordnung (GBV) sieht vor, dass die Kantone bestimmten Personen den Zugriff auf die Grundbuchdaten, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, gewähren können. Hierfür müssen sie im Einzelfall kein Interesse glaubhaft machen.
Wem wird der erweiterte elektronische Zugang zu den Grundbuchdaten gewährt?
Der Kanton Zug gewährt momentan folgenden Personengruppen direkt den erweiterten elektronischen Zugang zu den Grundbuchdaten im Sinne von Art. 28 der GBV:
- Gemeindlichen Urkundspersonen und ihren Hilfspersonen
- Im Geometerregister für den Kanton Zug eingetragenen Ingenieur-Geometerinnen und -Geometern und ihren Hilfspersonen
- Steuerbehörden und anderen Behörden des Kantons Zug und der zugerischen Gemeinden
Zudem ist der Kanton Zug dem Auskunftsportal Terravis angeschlossen, welches von der SIX betrieben wird. In Abstimmung mit Bund und den Kantonen ermöglicht die Internetplattform Terravis für einen bestimmten Personenkreis den digitalen Zugang zu Grundbuchdaten und weiteren Grundstücksinformationen in Echtzeit.
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Grundbuch
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