Baulinienplan Chamerstrasse (KS C), Hünenberg, Teilstück: GS 67, 70 und 1877
Öffentliche Gemeinde Hünenberg
Baulinienplan Chamerstrasse (Kantonsstrasse C),
Teilstück: GS 67, 70 und 1877
Öffentliche Planauflage
Gemeinde Hünenberg
Baulinienplan Chamerstrasse (Kantonsstrasse C),
Teilstück: GS 67, 70 und 1877
Nach den Vorschriften des kantonalen Rechts, § 38 des Planungs- und Baugesetzes vom 26. November 1998 (PBG; BGS 721.11), wird der Baulinienplan
vom 2. Mai bis 31. Mai 2024
beim Tiefbauamt des Kantons Zug, Aabachstrasse 5, Zug sowie auf der Gemeindekanzlei Hünenberg öffentlich aufgelegt.
Innert der Auflagefrist können die vom Projekt betroffenen Personen und Behörden Einsprache erheben. Die Einsprachen müssen schriftlich erfolgen und haben eine Begründung und einen Antrag zu enthalten. Sie sind der Baudirektion des Kantons Zug, Postfach, 6301 Zug einzureichen. Gleichzeitig erfolgt durch die Gemeinde Hünenberg die öffentliche Planauflage des einfachen Bebauungsplans «Chamerstrasse 2b» sowie das Baugesuchs «Ersatzneubau
GS 67 und 1877».
Zug, 2. Mai 2024
Baudirektion des Kantons Zug
Florian Weber, Regierungsrat