Ausschreibungen und Preise
Der Regierungsrat des Kantons Zug vergibt jedes Jahr Förderbeiträge sowie ein Zuger Werkjahr. Die Direktion für Bildung und Kultur vergibt zudem Atelierstipendien. Ausserdem wird unregelmässig der Zuger Anerkennungspreis verliehen.
Förderbeiträge und Zuger Werkjahr
Förderbeiträge
Seit 1978 vergeben wir jährlich Förderbeiträge und unterstützen damit junge und talentierte Zuger Kunstschaffende aller Sparten. Seit 2023 stehen jährlich 150 000 Franken zur Verfügung, welche für das freie künstlerische Schaffen, die Umsetzung eines konkreten Projekts oder als Weiterbildungsbeitrag verwendet werden können. Weiterbildungsbeiträge setzen eine abgeschlossene künstlerische Grundausbildung voraus.
Zuger Werkjahr
Der Regierungsrat des Kantons Zug schreibt unter dem Titel «Zuger Werkjahr» einen Werkjahrbeitrag von 50 000 Franken an eine Zuger Künstlerin beziehungsweise an einen Zuger Künstler aus, die oder der eine herausragende künstlerische Leistung erbracht und ein überzeugendes Projekt vorzuweisen hat.
Zuger Anerkennungspreis
Der Zuger Anerkennungspreis ist mit 15 000 Franken dotiert und wird alle zwei bis drei Jahre vom Regierungsrat des Kantons Zug auf Antrag der kantonalen Kulturkommission vergeben. Er wird an Personen verliehen, die sich über eine längere Zeitspanne ausserordentlich für das kulturelle Leben im Kanton Zug engagiert haben.
Innerschweizer Kulturpreis
Der Innerschweizer Kulturpreis wird von der 1951 gegründeten Innerschweizer Kulturstiftung regelmässig, seit 1974 jährlich, vergeben. Der Preis ist mit 25 000 Franken dotiert.
Atelierstipendien
Atelier Berlin
Seit Oktober 1997 unterhalten wir ein Wohnatelier in Berlin. Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich um einen vier- bis sechsmonatigen Aufenthalt bewerben. Dieser beinhaltet die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss.
Atelier Flex
Professionelle Zuger Kunstschaffende aller Sparten können sich um ein Reisestipendium Atelier Flex bewerben. Das Atelier Flex unterstützt ein individuelles Reiseprojekt und ist nicht an ein existierendes Atelier gebunden. Destination(en) und Dauer des Aufenthalts sind frei wählbar. Es gibt keine Betreuung vor Ort, auch Unterkunft oder andere Räumlichkeiten werden durch die Kunstschaffenden selbst organisiert.
Atelier New York
Zur Förderung von Kunstschaffenden aller Sparten unterhalten die Zentralschweizer Kantone Schwyz, Uri, Nidwalden, Obwalden und Zug seit März 2000 gemeinsam ein Wohnatelier in New York. Kunstschaffende aller Sparten aus diesen Kantonen können sich um einen viermonatigen Aufenthalt bewerben. Dieser beinhaltet die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers, einen Reise- und einen Lebenskostenzuschuss.
Atelier Wien
Die Zentralschweizer Kantone betreiben gemeinsam eine Atelierwohnung in Wien, die in einem Turnus professionellen Kunstschaffenden diverser Sparten aus den Zentralschweizer Kantonen Luzern, Schwyz, Zug, Nidwalden, Obwalden und Uri für jeweils dreiwöchige Aufenthalte zur Verfügung gestellt wird. Dieser beinhaltet die unentgeltliche Benützung des Wohnateliers sowie einen Lebenskostenzuschuss.
Montag bis Freitag 08:30 - 11:45 13:30 - 16:45