Arbeits- und Ruhezeiten / Feiertage

Die Regelung der Arbeits- und Ruhezeit ist eines der Ziele des Arbeitsgesetzes zur Erhaltung der Gesundheit. Bei der Gestaltung von betrieblichen Arbeitszeiten sieht die Gesetzgeberin Grenzen vor. Für Nacht-, Sonntags- und Schichtarbeit muss ausser für bestimmte Ausnahmen eine Bewilligung vorliegen.

gefaehrliche Arbeit Kanton Zug

Feiertage

Nachfolgend alle Fakten zu den Feiertagen und den entsprechenden Lohnzahlungen für diese Tage im Kanton Zug.

Neujahr, Karfreitag, Auffahrt, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen, Maria Empfängnis und der Weihnachtstag.

1. August

Kantonale Feiertage

Eine Lohnzahlung für diese Feiertage erfolgt nur, falls dies im Einzelarbeitsvertrag / Reglement oder in einem Gesamtarbeitsvertrag vorgesehen ist.

Bundesfeiertag

Alle Arbeitnehmenden haben den vollen Lohn zu gut, unabhängig, ob sie im Monats-, Tage oder Stundenlohn angestellt sind.

Grundsätzlich besteht ein Arbeitsverbot an kantonalen Feiertagen und am Bundesfeiertag (wie an einem Sonntag) in der Zeit zwischen Vorabend 23.00 Uhr und Sonntag bzw. Feiertag 23.00 Uhr.

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