Ausländische Erwerbstätige unterstehen – je nach Herkunftsland – unterschiedlichen Regeln. Personen aus der EU/EFTA profitieren von einem erleichterten Zugang zum schweizerischen Arbeitsmarkt, während Arbeitskräfte aus Drittstaaten generell eine Bewilligung benötigen.

Kontakt

Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte

Kontaktformular
Anschrift
Amt für Wirtschaft und Arbeit Arbeitskräfte
Aabachstrasse 5
6301 Zug
Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:30

Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

Telefonnummer
+41 41 594 55 20