Bewilligung für Geldspiele
Sie möchten im Kanton Zug ein Kleinspiel mit Geldeinsätzen durchführen, beispielsweise ein Lotto, eine Tombola oder ein Pokerturnier? Solche Geldspiele müssen von der zuständigen Behörde bewilligt oder dieser gemeldet werden.
Lottos und Tombolas
Lottos und Tombolas bis zu einer Spielsumme von maximal 50 000 Franken und mit Sachpreisen gelten als sogenannte Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass. Sie müssen der zuständigen Behörde in der Gemeinde, in der das Geldspiel stattfindet, gemeldet werden. Für Tombolas oder Lottos mit einer höheren Spielsumme oder mit Geldpreisen benötigen Sie eine Bewilligung der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug.
Kleinlotterien und lokale Sportwetten
Lottos und Tombolas mit einer Spielsumme über 50 000 Franken oder mit Geldpreisen gelten als Kleinlotterien. Sie müssen von der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug bewilligt werden. Diese Bewilligungspflicht gilt auch für lokale Sportwetten.
Kleine Pokerturniere
Kleine Pokerturniere sind Pokerturniere mit verhältnismässig geringem Einsatz. Sie dürfen im Gegensatz zu «grossen» Pokerspielen auch ausserhalb von Spielbanken durchgeführt werden. Im Kanton Zug braucht es dafür eine Bewilligung der Sicherheitsdirektion. Detaillierte Angaben dazu finden Sie auf dem Merkblatt.
Kontakt
Sicherheitsdirektion
Montag bis Freitag 08:00 - 11:45 14:00 - 17:00